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Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Bund
- Geoinformationsgesetz
- Geoinformationsverordnung, GeoIV
- OEREB-Verordnung
- Austausch von Geodaten unter Behörden
- Wissenswertes zum Austausch von Geodaten unter Behörden
Kanton
- Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG; BR 217.300)
- Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV; BR 217.310)
- Gebührenverordnung zum kantonalen Geoinformationsgesetz (GKGeoIG; BR 217.330)
- Verordnung über den Leitungskataster (KVLK; BR 217.340)
- Botschaft an den Grossen Rat
- Geobasisdatenkatalog nach Bundesrecht und Kanton Graubünden wählen
- Geobasisdatenkatalog nach Kantonsrecht und Kanton Graubünden wählen
- Lesehilfe für den Geobasisdatenkatalog
Was sind Geobasisdaten?
Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen.
Welche Geodaten sind Geobasisdaten?
Die Abgrenzung der Geobasisdaten von den übrigen Geodaten erfolgt über den Rechtsbezug. Der betreffende Datensatz muss sich auf einen Rechtserlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde abstützen (Art. 3 Abs. 1 Bst. c GeoIG), d.h. es muss ein sachlich plausibler Bezug von einem spezifischen Datensatz zu einem Rechtserlass (Gesetz, Verordnung) hergestellt werden können. Oft ist dieser Bezug in den geltenden Rechtserlassen nur implizit vorhanden, weil sie nur den groben Aufgabenbereich beschreiben, dem einzelne Geobasisdatensätze zugeordnet werden können. Geobasisdaten werden im Rahmen des Geoinformationsgesetzes nach Rechtsbezug und Staatsebene bzw. Datenherrschaft strukturiert.
In Bezug auf die rechtliche Grundlage gibt es folgende Ausprägungen von Geobasisdaten:
- Geobasisdaten des Bundesrechts basieren auf der Bundesgesetzgebung; die Datenherrschaft liegt auf Bundes-, kantonaler oder kommunaler Ebene.
- Geobasisdaten des kantonalen Rechts basieren auf einem kantonalen Rechtserlass oder auf interkantonalem Recht; die Datenherrschaft liegt auf kantonaler oder kommunaler Ebene.