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Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für Geobasisdaten des Bundesrechts in der Zuständigkeit des Bundes

Der Kanton Graubünden ist per 1. Oktober 2016 dem Vertrag zwischen dem Bund und den Kantonen betreffend die Abgeltung und die Modalitäten des Austauschs von Geobasisdaten des Bundesrechts unter Behörden beigetreten. Der Vertrag bildet die Basis für den einfacheren Austausch unter den Behörden und damit einer besseren Nutzung der Geobasisdaten.

 

Wissenswertes und Fakten zum Vertrag zwischen dem Bund und den Kantonen betreffend die Abgeltung und die Modalitäten des Austauschs von Geobasisdaten des Bundesrechts unter Behörden.

 

Die neuen Nutzungsbedingungen für die Geschäftslizenz regeln die Nutzung der meisten swisstopo-Daten und ersetzen die bisherigen Nutzungsbedingungen.

 

Nutzungsbedingungen für Geo(basis)daten in der Zuständigkeit des Kantons

Abgabe- und Nutzungsbestimmungen für Geodaten für:

 

  • Geobasisdaten nach Bundesrecht in Zuständigkeit des Kantons
  • Geobasisdaten nach Kantonsrecht
  • Übrige öffentliche Geodaten des Kantons

Weitere Nutzungsbedingungen