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Geodatas

Geodaten

Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen, sind Geobasisdaten.

Das Geoinformationsgesetz (GeoIG; SR 510.62) gilt für die Geobasisdaten des Bundesrechts. Das kantonale Geoinformationsgesetz (KGeoIG; BR 217.300) regelt ergänzend die Haltung und Veröffentlichung der Geobasisdaten des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie der übrigen Geodaten des Kantons. Die Zuständigkeiten für das Erheben, Nachführen und Verwalten der Geobasisdaten ist im jeweiligen Geobasisdatenkatalog (siehe geobasisdaten.ch) geregelt.

Struktur und Inhalt von Geobasisdaten werden systemunabhängig in einem Modell Geodatenmodell, einem Abbildungen der Wirklichkeit, festlegen.

Geobasisdaten werden mit Geometadaten beschrieben. Dies ist eine formale Beschreibung der Merkmale von Geodaten, beispielsweise von Herkunft, Inhalt, Struktur, Gültigkeit, Aktualität, Genauigkeit, Nutzungsrechten, Zugriffsmöglichkeiten oder Bearbeitungsmethoden.

Die verfügbaren Geobasisdaten sind in https://katalog.geo.gr.ch aufgelistet und Geobasisdaten der Zugriffsberechtigungsstufe A können kostenlos über www.geogr.ch bezogen werden.

 

Unter Geodaten sind einsehbar: